Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Art.1 – Vertragsentstehung
Mit Zugang der ausgefüllten Anmeldung via E-mail / Fax beim Veranstalter (Chiemgau-Biking) ist verbindlich ein Vertrag entstanden. Der Anmeldende hat daraufhin für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen (Teilnehmer) in vollem vertraglichen Verpflichtungsumfange einzustehen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Anmeldenden wird der Vertrag ebenfalls in vollem Umfange für den Veranstalter verbindlich.
Art.2 – Vertragsinhalt
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Anmeldung i.V.m. dem Veranstaltungsprogramm, Infobroschüren bzw. Infoseiten der Homepage.
Art.3 – Anzahlung / Bezahlung
Mit Zugang der Buchungs-/ Bestellbestätigung beim Anmeldenden wird eine Anzahlungssumme i.H.v. 20 % der Gesamtsumme fällig. Der restliche Betrag wird spätestens 6 Wochen Tage vor Touren-/Reiseantritt fällig. Eine Fälligkeit für die Unterlagen besteht frühestens 21 Tage vor Touren-/Reisebeginn, wobei diese erst nach Eingang des vollen Touren-/Reisepreises ausgehändigt werden. Bei versäumter Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Touren-/Reisebeginn hat der Teilnehmer seinen Anspruch auf Erbringung der Tourenleistung verwirkt und ist gleichzeitig zur Zahlung von Stornogebühren verpflichtet.
Art.4 – Änderungen der Gegenleistung / Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Eine Änderung des vereinbarten Tourenpreises bis zu einer 7%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Tourenbeginn mehr als 4 Monate verstrichen sind oder unvorhersehbare nachgewiesene Gründe vorliegen, insbesondere Versicherungszuschläge, behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Ölpreisänderungen, etc. Falls diese Preisänderungen zu einer Preissteigerung über 7 % führen, hat der Teilnehmer das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Art.5 – Änderungen der Leistung
Änderungen und Abweichungen einzelner Tourleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter des Vertrages nicht beeinträchtigen. Notwendige Änderungen der Fahrtroute, der Übernachtung, Zwischenübernachtungen bis hin zu einem anderen Tourablauf können sich aus witterungsbedingten Gründen ergeben. Hierbei entstandene Kosten, welche vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen des Transportmittels zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Tour vor, soweit sie dem Teilnehmer gegenüber zumutbar sind.
Art.6 – Tourenrückritt durch den Teilnehmer / Stornokosten
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Tour zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam bei Zugang einer schriftlichen Abmeldung des Teilnehmers beim Veranstalter. Infolge entstandener Aufwendungen beim Veranstalter entstehen folgende Stornokosten:
Bis 30 Tage vor Tourbeginn: 10 % des Tourpreises, ab 21 Tage vor Tourbeginn: 30 % des Tourpreises, ab 14 Tage vor Tourbeginn: 60 % des Tourpreises, ab 7 Tage vor Tourbeginn: 90 % des Tourpreises, bei Nichtantritt 100 % des Tourpreises.
Art.7 – Tourenrückritt durch den Veranstalter / Erstattungsanspruch des Teilnehmers
Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Tourbeginn von dem Vertrage zurückzutreten, wenn die jeweils festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde. Eventuelle Stornierungen, Umbuchungen seitens des Veranstalters bei Pensionen/Hotels werden in diesem Falle kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Anzahlungs-, sowie volle Tourpreis wird dem buchungswilligen Teilnehmer umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können ihm nicht entstehen
Art.8 – Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung werden dem Teilnehmer die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten berechnet, mindestens jedoch € 20,-. Der Veranstalter kann einem Teilnehmerwechsel widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Tourerfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Art.9 – Ersparte Aufwendungen
Falls eine Tourleistung vom Teilnehmer infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen, wie Verletzung, nicht in Anspruch genommen werden kann, bemüht sich der Veranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern; ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.
Art.10 – Teilnahmevoraussetzungen
Jede gesunde Person, die den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den sportlichen Touren teilnehmen. Die Anforderungen sind unter der Rubrik "Formular Preisanfragen" und der Kategorie "Emotions > Übersicht > Sortieung nach Schwierigkeitsgrad" sowie bei jeder einzelenen Tour unter "Schwierigkeitsgrad" auf der Homepage ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der Tour-Guide jederzeit berechtigt, jenen von der Tour ganz oder teilweise auszuschließen.
Art.11 – Kündigung des Verantstalters bei höherer Gewalt
Wird bei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Tour erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Tourenn wegen äußerer Umstände, insb. extremer Wetterbedingungen, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit der Veranstalter die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren kann, erstattet er in diesem Fall den Tourpreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück. Kann im Fall von höherer Gewalt eine komplette Tour von Anfang an nicht durchgeführt werden, erhält der Teilnehmer einen Gutschein. Bei Vorlage des Gutscheins wird die Tour zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Art.12 – Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Tourvorbereitung und Abwicklung der Tour unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten. Ebenso haftet er für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
Art.13 – Haftungsausschluss /-begrenzung
MountainBiking ist Sport unter hohen körperlichen Belastungen: Daher sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen BikeTour gewachsen ist. Für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten Sie deshalb Ihre Tour nicht antreten, so muss dies wie ein Rücktritt von der Tour behandelt werden. MountainBiking ist auch eine Gefahrensportart: Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen MountainBiketouren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen, sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Tour-Guide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tour-Guides entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ebenso wenig haftet er für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Tour oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit den vermittelten Fremdleistungen haftet er ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet er nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters herbeigeführt wurden, nicht aber, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden.
Art.14 – Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Tourpreises beschränkt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
Art.15 – Gewährleistung
Wird die Tour nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Dazu muss er die Beanstandungen unverzüglich dem Tour-Guide zur Kenntnis geben. Er ist jedoch seinerseits verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Veranstalter ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass der Teilnehmer eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhält. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Tourleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Tourende dem Veranstalter gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Tour beanstandet wurde.
Art.16 – Gemietete Fahrräder: Haftung / Zahlung bei Storno
Für gemietete Bikes, auch für jene Mietsachen, die im Tourpreis eingeschlossen sind, haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung, Verlust), auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe einschließlich Zubehör einzuhalten, so ist er verpflichtet, Ersatz in Höhe des jeweils marktgültigen Reparatur-, Neuherstellungspreises zu leisten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses besteht bis zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung in voller Höhe fort. Der Mieter haftet für während der Mietzeit eingetretene Beschädigung des gemieteten Gegenstandes, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat.
Zu ersetzen sind die Kosten der Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, ist der jeweils gültige Listenpreis zu ersetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses besteht bis zur ordnungsgemäßen Reparatur fort. Jeder Schaden an der Mietsache ist dem Vermieter sofort anzuzeigen. Die Benutzung einer beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietsache ist unzulässig.
Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht befugt, das Mietbike selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen. Dieses Recht ist ausschließlich dem Vermieter oder einem Fachhändler vorbehalten.
Der Rücktritt durch den Mieter bei reservierten Bikes ist bis 2 Monate vor vereinbarter Inanspruchnahme kostenfrei möglich, danach mit mit Stornokosten von 10 %, bis 30 Tage vor vereinbarter Inanspruchnahme mit 30 % Stornokosten, bis 7 Tage vor vereinbarter Inanspruchnahme mit Stornokosten von 50 % verbunden. Bei Rücktritt des Mieters 1 Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme ist der volle Mietpreis zu entrichten.
Art.17 – Lieferbedingungen für Artikel aus dem "Chiemgau-Biking-Shop"
Wir gewähren ein Rückgabe/Umtauschrecht von bestellten Artikeln innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabe ist nur in nicht benutztem Zustand und in original Verpackung bei freigemachter Zusendung oder persönlicher Übergabe möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von "Chiemgau Biking".
Art.18 – Tourenbedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Tourleistungen wie Hotel, Flug, Tickets, Aufführungen, Mietbike, Bahntransport etc. oder sonstige Veranstaltungen vom Veranstalter vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.
Art.19 – Vertraulichkeit der Daten
Der Teilnehmer ist, sofern er nichts anderes erklärt, mit der Weitergabe seines Namens seiner Adresse und Telefonnummer zur Erstellung einer Teilnehmerliste einverstanden. Alle übrigen Daten werden vertraulich behandelt.
Art.20 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Art.21 – Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bernau am Chiemsee, Gerichtsstand ist Rosenheim.
Art.22 – Veranstalter
Der Veranstalter ist die Firma Chiemgau Biking,
Inh: Markus Alexander Wössner, Chiemseestraße 84, D-83233 Bernau/Chiemsee